Körperbezogene Pflege
Als körperbezogene Pflege (Grundpflege) werden alle Leistungen in Bezug auf Körperpflege, Ernährung und Mobilität bezeichnet.
Der DRK-Pflegedienst kann Ihnen im Bereich der körperbezogenen Pflege Unterstützung u. a. bei den folgenden Tätigkeiten anbieten:
- Aufsuchen oder Verlassen des Bettes
- Hilfe beim Waschen / Duschen oder Baden
- Kämmen und Rasieren
- Hilfe bei Toilettengängen / Wechseln von Vorlagen
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Begleiten bei Aktivitäten
- Hauswirtschaftliche Versorgung
Die Leistungen der körperbezogenen Pflege werden bei vorhandener Einstufung in einen Pflegegrad in der Regel über die Pflegekasse finanziert und können bei gesetzlich Versicherten direkt mit dieser abgerechnet werden. Doch auch wer in keinem Pflegegrad eingestuft ist, kann die Hilfe ambulanter Dienste in Anspruch nehmen. Wir beraten Sie gerne unverbindlich und machen Ihnen auf Wunsch einen Kostenvoranschlag.
Die körperbezogenen Pflegemaßnahmen werden in Leistungskomplexen geplant, durchgeführt und abgerechnet. Die Leistungskomplexe sind NRW-weit einheitlich und vergleichbar geregelt.
Beispiel Leistungskomplex 1 "Ganzwaschung" beinhaltet:
- das An- und Auskleiden
- die Ganzkörperwaschung bzw. Duschen
- die Hautpflege
- das Trocknen der Haare
- die Mundhygiene
Unsere Leistungen entnehmen Sie bitte unserem Leistungsverzeichnis. Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an.